Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen abgeschlossenen Vertrag ab. Sie sollten sich bei Ihrem Kostenträger (z.B. Beihilfe, Heilfürsorge, private Krankenversicherung) informieren, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Therapiekosten übernommen werden. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns eine Checkliste mit allen relevanten Fragen, die Sie an Ihre Krankenkasse stellen sollten.
Es besteht bei allen Versicherungsformen immer die Möglichkeit die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Selbstzahler übernehmen sämtliche Honorarforderungen auf eigene Kosten und reichen diese auch nicht zur Kostenübernahme bei ihrem Versicherer ein.
So können Sie ohne Wartezeit durch Antragsverfahren direkt mit der Behandlung starten und die Diagnosen und Leistungen werden bei Ihrem Versicherer nicht dokumentiert.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.therapie.de
Die Abrechnung der Behandlungskosten geht in allen Fällen direkt an die Patienten bzw. deren Eltern und wird auch durch diese beglichen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt über eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS).
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